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Ausbildung
Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Warum Sie

Die Ausbildung im Überblick

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Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).

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Zugang zur Ausbildung

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Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Wir stellen Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Für den Zugang zur Ausbildung wird z.B. gefordert:

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  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein Führungszeugnis 

  • ggf. Mindestalter von 18 Jahren

  • ggf. Führerschein Klasse B

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Interessen

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Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich haben wir zur Veranschaulichung folgende Tätigkeiten genannt.

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       Interesse an organisatorisch-prüfenden Tätigkeiten

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  • z.B. Kontrollieren videoüberwachter Räumlichkeiten und Geländeabschnitte mittels Monitor

  • z.B. Prüfen und Überwachen von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen 

 

       Interesse an verwaltend-organisatorischen Tätigkeiten

 

  • z.B. Planen, Koordinieren und Organisieren des sicheren Transports von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen

  • z.B. sorgfältiges Durchführen von Eingangskontrollen und Durchsuchen der Besucher nach Waffen oder gefährlichen Gegenständen 

 

       Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten

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  • z.B. Erteilen von Auskünften und Schlichten von Streitigkeiten im Veranstaltungsdienst

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Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

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1. und 2. Ausbildungsjahr:

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Ausbildung im Betrieb:

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  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste

  • Sicherheitsdienste

  • Kommunikation und Kooperation

  • Schutz und Sicherheit

  • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

  • sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
     

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

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  • Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren

  • Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren

  • Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken

  • Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen

  • Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten

  • Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren

  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden

  • Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
     

Teil 1 der Abschlussprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres

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2. und 3. Ausbildungsjahr:

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Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
 

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr
     

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
 

  • Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten

  • Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren

  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden

  • Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen
     

Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr

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Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

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Eine abgeschlossene Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann auf die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit angerechnet werden.

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